Peter und der Wolf

Mit Stefan Vanselow (Orgel), Christine Gleiss (Sprecherin) sowie Hamelner Kindern

Illustration: Magdalene Schmidt
Illustration: Magdalene Schmidt

Samstag, 18. September 2021, 16 Uhr (Konzertdauer: bis etwa 16:40 Uhr)

Marktkirche St. Nicolai Hameln (Pferdemarkt, 31785 Hameln)

Beckerath-Goll-Orgel (1966, drei Manuale und Pedal, 41 Register)

OWW für Familien: Peter und der Wolf

Ein musikalisches Märchen von Sergej Prokofjew

für Menschen ab 5

Peter läuft hinaus auf die Wiese vor dem Haus des Großvaters. Dort zwitschert sein Freund, der kleine Vogel, und neckt die Ente, die gemütlich im See schwimmt. Doch plötzlich kommt der Wolf aus dem Wald. Die Ente flüchtet vor Schreck an Land und das Unheil nimmt seinen Lauf. Und Peter? Der hat gar keine Angst, sondern überlegt gemeinsam mit dem kleinen Vogel, wie sie den Wolf fangen können …

In Prokofjews bekanntem musikalischen Märchen, das zu den meistgespielten klassischen Musikstücken der Welt gehört, ist jeder Figur eine Melodie und eine Klangfarbe zugeordnet. Die Orgel klingt dabei (fast) wie ein Orchester.

Die Hamelner Theaterpädagogin und Schauspielerin Christine Gleiss führt zu diesem Orgelkonzert ein Theaterprojekt mit Grundschulkindern aus der Klütschule Hameln durch, die die Geschichte auf der Bühne darstellen.

Stefan Vanselow, Jahrgang 1980, erhielt seine erste musikalische Prägung im Dresdner Kreuzchor und studierte anschließend Chordirigieren und Kirchenmusik in Berlin und London. Nach Stationen als Chorleiter und Kirchenmusiker in Hannover, Bielefeld und Beckum ist er seit 2015 als Kreiskantor im Kirchenkreis Hameln-Pyrmont und Kirchenmusiker an der Marktkirche St. Nicolai Hameln tätig.

 

Nach dem Konzert können sich alle kleinen und großen Gäste die Orgel näher anschauen und einmal eine echte Orgelpfeife anfassen.

 

Eintritt frei – Spenden erbeten

 

Anmeldung empfohlen. Eventuell vorhandene Restplätze werden an nicht angemeldete Personen vergeben.

 

Für Konzerte im Landkreis Hameln-Pyrmont gilt die 3G-Regel. Das heißt, dass nur vollständig geimpfte, genesene sowie getestete Personen Zutritt haben; ein amtlicher Nachweis ist am Einlass vorzuzeigen. Folgende Corona-Tests werden anerkannt: PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden); Schnelltest aus Testzentrum, Apotheke, Arztpraxis etc. (nicht älter als 24 Stunden). Aus organisatorischen Gründen können wir leider keine Selbsttests unter Aufsicht anbieten. Von der Testpflicht befreit sind unter anderem Schüler*innen, die durch Unterschrift der Eltern nachweisen, dass sie regelmäßig für die Schule getestet werden, sowie Kinder bis 6 Jahre. Weitere Details zur 3G-Regel können Sie hier nachlesen.

Darüber hinaus gelten die aktuellen gesetzlichen Vorgaben sowie die bekannten Abstands- und Hygieneregeln. Für den Besuch der Konzerte müssen zur Kontakt-Nachverfolgung die Kontaktdaten angegeben werden.

 

Aufgrund der gegenwärtigen Situation können kurzfristige Programmänderungen nicht ausgeschlossen werden. Bitte informieren Sie sich kurz vor den Konzerten auf dieser Website über den aktuellen Stand.